Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
910.000 CH-GR

Art. 7 Gesetz über die Erhaltung und Förderung der Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz) - 2. Bildungsangebot

Landwirtschaftliches Bildungs-, Beratungs- und Versuchswesen - Landwirtschaftliche Berufsbildung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (35 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Landwirtschaftsgesetz · 2. Bildungsangebot

1. Der Kanton unterhält eine landwirtschaftliche Schule mit Gutsbetrieb.

2. Für landwirtschaftliche Spezialberufe kann der Kanton mit geeigneten Trägern Verträge abschliessen und den Besuch interkantonaler Ausbildungsstätten durch Beiträge unterstützen.

← Art. 6 Landwirtschaftsgesetz Gesetz über die Erhaltung und Förderung der Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz) - Zweck Art. 8 Landwirtschaftsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →