910.000
CH-GR
Art. 7 Gesetz über die Erhaltung und Förderung der Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz) - 2. Bildungsangebot
Landwirtschaftliches Bildungs-, Beratungs- und Versuchswesen - Landwirtschaftliche Berufsbildung
Art. 7 Landwirtschaftsgesetz · 2. Bildungsangebot
1. Der Kanton unterhält eine landwirtschaftliche Schule mit Gutsbetrieb.
2. Für landwirtschaftliche Spezialberufe kann der Kanton mit geeigneten Trägern Verträge abschliessen und den Besuch interkantonaler Ausbildungsstätten durch Beiträge unterstützen.