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Art. 9 Verordnung über die Gebühren für die Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtsgebührenverordnung, BSGebV) - Führerprüfung

Prüfungsgebühren
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Art. 9 Binnenschifffahrtsgebührenverordnung, BSGebV · Führerprüfung

1. Die Gebühr für die Theorieprüfung beträgt 35 Franken.

2. Die Gebühr für die praktische Führerprüfung für die Kategorien A, B und D beträgt 140 Franken.

3. Für die Bearbeitung des Gesuchs, die Führerprüfung in einem anderen Kanton ablegen zu dürfen, ist eine Gebühr von 30 Franken geschuldet.

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