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Art. 8 Verordnung über die Gebühren für die Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtsgebührenverordnung, BSGebV) - Gebühren für Kennzeichen

Zulassungsgebühren
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Art. 8 Binnenschifffahrtsgebührenverordnung, BSGebV · Gebühren für Kennzeichen

1. Die Gebühren für die Ausgabe von Kennzeichen betragen

a) pro Paar: Fr. 40.-

b) einzeln: Fr. 20.-

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