877.120
OTNIBSGebVRRGebV
CH-GR
Art. 6 Verordnung über die Gebühren für die Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtsgebührenverordnung, BSGebV) - Führerausweis
Zulassungsgebühren
Art. 6 Binnenschifffahrtsgebührenverordnung, BSGebV · Führerausweis
1. Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Führerausweises oder eines Duplikats beträgt 40 Franken.
2. Die Gebühr für die Änderung des Führerausweises beträgt 20 Franken. Für Adressänderungen werden keine Gebühren erhoben.