877.120
OTNIBSGebVRRGebV
CH-GR
Art. 1 Verordnung über die Gebühren für die Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtsgebührenverordnung, BSGebV) - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Binnenschifffahrtsgebührenverordnung, BSGebV · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt die Gebühren für die Amtshandlungen und Dienstleistungen des Strassenverkehrsamts im Bereich der Zulassung von Personen und Schiffen für die Binnenschifffahrt.