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877.110 RABZEGZUMBSGDEDELLALILNILILNI CH-GR

Art. 11 Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (RABzEGzumBSG) - In-Kraft-Treten

Schlussbestimmungen
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Art. 11 RABzEGzumBSG · In-Kraft-Treten

1. Diese Verordnung tritt zusammen mit dem EG zum BSG in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt werden die Ausführungsbestimmungen zur grossrätlichen Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vom 3. Oktober 1975 aufgehoben.

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