Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
877.100 EGZUMBSGLIALLALNI CH-GR

Art. 21 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (EGzumBSG) - In-Kraft-Treten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 21 EGzumBSG · In-Kraft-Treten

1. Dieses Gesetz wird nach seiner Annahme durch das Volk von der Regierung in Kraft gesetzt.

← Art. 20 EGzumBSG Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (EGzumBSG) - Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →