870.130
OTCSStrGebVORCR
CH-GR
Art. 8 Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr (Strassenverkehrsgebührenverordnung, StrGebV) - Fahrzeugausweis
Zulassungsgebühren
Art. 8 Strassenverkehrsgebührenverordnung, StrGebV · Fahrzeugausweis
1. Die Gebühren betragen
a) für die Ausstellung eines Fahrzeugausweises oder eines Duplikats für ein Motorfahrrad: Fr. 20.-
b) für die Ausstellung anderer Fahrzeugausweise oder Duplikate: Fr. 40.-
c) für die generelle Bewilligung eines Ersatzfahrzeugs pro Jahr und Fahrzeug: Fr. 30.-
2. Für die Änderung des Fahrzeugausweises ist eine Gebühr von 20 Franken geschuldet. Für Adressänderungen werden keine Gebühren erhoben.
3. Für den Eintrag "Halterwechsel verboten" (Bearbeitungscode 178) ist eine Gebühr von 30 Franken geschuldet.