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Art. 7 Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr (Strassenverkehrsgebührenverordnung, StrGebV) - Lernfahrausweis

Zulassungsgebühren
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Art. 7 Strassenverkehrsgebührenverordnung, StrGebV · Lernfahrausweis

1. Die Gebühren betragen

a) für die Bearbeitung eines Gesuchs um Erteilung eines Lernfahrausweises: Fr. 30.-

b) für die Ausstellung eines Lernfahrausweises oder eines Duplikats: Fr. 40.-

2. Für die Änderung des Lernfahrausweises ist eine Gebühr von 20 Franken geschuldet. Für Adressänderungen werden keine Gebühren erhoben.

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