870.130
OTCSStrGebVORCR
CH-GR
Art. 7 Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr (Strassenverkehrsgebührenverordnung, StrGebV) - Lernfahrausweis
Zulassungsgebühren
Art. 7 Strassenverkehrsgebührenverordnung, StrGebV · Lernfahrausweis
1. Die Gebühren betragen
a) für die Bearbeitung eines Gesuchs um Erteilung eines Lernfahrausweises: Fr. 30.-
b) für die Ausstellung eines Lernfahrausweises oder eines Duplikats: Fr. 40.-
2. Für die Änderung des Lernfahrausweises ist eine Gebühr von 20 Franken geschuldet. Für Adressänderungen werden keine Gebühren erhoben.