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Art. 3 Verordnung über die Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge und Anhänger - Inkrafttreten

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Art. 3 Verordnung über die Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge und Anhänger · Inkrafttreten

1. Diese Revision tritt zusammen mit der Teilrevision des Gesetzes über die Strassenfinanzierung in Kraft.

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