870.120
CH-GR
Art. 3 Verordnung über die Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge und Anhänger - Inkrafttreten
Art. 3 Verordnung über die Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge und Anhänger · Inkrafttreten
1. Diese Revision tritt zusammen mit der Teilrevision des Gesetzes über die Strassenfinanzierung in Kraft.