870.120
CH-GR
Art. 2 Verordnung über die Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge und Anhänger - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 2 Verordnung über die Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge und Anhänger · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Der Beschluss über die Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge und Anhänger im Kanton Graubünden vom 29. September 1993 wird aufgehoben.