850.110
VAIBOVI
CH-GR
Art. 9 Verordnung über die amtlichen Immobilienbewertungen (VAIB) - Zeitwert
Durchführung der Bewertungen
Art. 9 VAIB · Zeitwert
1. Der Zeitwert entspricht dem Neuwert, abzüglich der technischen Altersentwertung, die infolge Alters, Abnützung, Witterungseinflüsse, Bauschäden, Baumängel oder anderer Gründe eingetreten ist.