850.110
VAIBOVI
CH-GR
Art. 38 Verordnung über die amtlichen Immobilienbewertungen (VAIB) - Gebühren für die Herausgabe von Akten
Gebühren und Kostenanteile
Art. 38 VAIB · Gebühren für die Herausgabe von Akten
1. Der administrative Aufwand für die Herausgabe von Aktenkopien wird wie folgt verrechnet
a) * Bewertungseröffnung: 20 Franken pro Grundstück;
b) * ...
c) Bewertungsunterlagen: 50 Franken pro Grundstück;
d) Unterlagen aus dem Staatsarchiv: 80 Franken pro Grundstück.
2. Werden Unterlagen nach Absatz 1 vom gleichen Eigentümer für mehr als drei Grundstücke verlangt, wird ab dem vierten Grundstück nur noch die Hälfte der Gebühr verrechnet. Wenn nebst einem Hauptgrundstück auch Bewertungen für Nebengrundstücke, wie beispielsweise Autoeinstellplätze in Stockwerkeigentum, verlangt werden, entfallen die Gebühren für die Nebengrundstücke.
3. Das Amt erhebt keine Gebühren bei kantonalen oder kommunalen Behörden.