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Art. 37 Verordnung über die amtlichen Immobilienbewertungen (VAIB) - Gebühren für Eigentümerinnen, Eigentümer und Antragsstellende

Gebühren und Kostenanteile
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Art. 37 VAIB · Gebühren für Eigentümerinnen, Eigentümer und Antragsstellende

1. Die Gebühren werden wie folgt bemessen

a) 1,4 Promille des Neuwerts bei

1. einer erstmaligen Bewertung;

2. Anträgen ohne Bewertungspflicht.

b) * 1,3 Promille des aufgewendeten Betrags bei

1. Investitionen im Falle von Anträgen mit Bewertungspflicht;

2. * Revisionsbewertungen mit Investitionen von 100 000 Franken und mehr oder erstmaligem Ausbau von Stockwerkeigentum sowie von Miteigentum mit Nutzungs- und Verwaltungsordnung.

c) * 1,0 Promille des Neuwerts bei

1. einer erstmaligen Bewertung und Anträgen ohne Bewertungspflicht, wenn nur der Neu- und Zeitwert bewertet werden;

2. * Grundstücksteilungen mit Bewertungspflicht, wenn die letzte Bewertung mehr als 3 Jahre zurückliegt und/oder seither massgebliche Veränderungen eingetreten sind;

3. * Anträgen ohne Bewertungspflicht bei einem landwirtschaftlichen Betrieb.

d) * 0,3 Promille des Neuwerts bei

1. * Umwandlung in Stockwerkeigentum;

2. * Umwandlung in Miteigentum mit Nutzungs- und Verwaltungsordnung;

3. * Umwandlung in Baurecht;

4. * Grundstücksteilungen mit Bewertungspflicht, wenn die letzte Bewertung 3 Jahre oder weniger zurückliegt und seither keine massgeblichen Veränderungen eingetreten sind.

2. Auf die Gebühren gemäss Absatz 1 wird für den Gebührenanteil ab 5000 Franken ein Rabatt von 33,3 Prozent gewährt. Die maximale Gebühr beträgt 15 000 Franken.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

U 2023 38 · gr (Art. 37 Abs. 1 lit. b VAIB)
Valuation Fee Calculation Upheld in Property Renovation Case
This provision served as the basis for calculating the fee, which the court found correctly applied in the final order.
U 2023 38 · gr (Art. 37 Abs. 2 VAIB)
Valuation Fee Calculation Upheld in Property Renovation Case
This provision regarding the discount was used in conjunction with Art. 37 Abs. 1 lit. b VAIB to calculate the final fee upheld by the court.