Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
850.110 VAIBOVI CH-GR

Art. 23 Verordnung über die amtlichen Immobilienbewertungen (VAIB) - 4. Wertaufteilung für wesentliche Produktionsanlagen

Besondere Bewertungsobjekte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (39 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 23 VAIB · 4. Wertaufteilung für wesentliche Produktionsanlagen

1. Die auf die einzelnen Gemeindegebiete entfallenden Ertrags- und Verkehrswertanteile werden gemeindeweise eröffnet. Die Aufteilung der Werte wird aufgrund der Investitionen in den betreffenden Gemeinden vorgenommen. Die Betreiber haben die entsprechenden Daten den Bewertungsorganen zur Verfügung zu stellen.

← Art. 22 VAIB Verordnung über die amtlichen Immobilienbewertungen (VAIB) - Organisation Art. 24 VAIB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →