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850.110 VAIBOVI CH-GR

Art. 1 Verordnung über die amtlichen Immobilienbewertungen (VAIB) - Organisation

Behörden
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Art. 1 VAIB · Organisation

1. Das Amt betreibt zusätzlich zum Standort Chur Aussenstellen in Davos, Ilanz, Thusis, Samedan und Scuol.

2. Das Amt bestimmt die Reihenfolge der gemeindeweise vorzunehmenden Revisionsbewertungen.

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