840.110
CH-GR
Art. 11 Verordnung zum Brandschutzgesetz - Feuerpolizeigebühren
Vorbeugender Brandschutz - Gebühren
Art. 11 Verordnung zum Brandschutzgesetz · Feuerpolizeigebühren
1. Die Gebühren für die Leistungen der Feuerpolizei werden im Anhang 2 geregelt.