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Art. 22 Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden (Brandschutzgesetz) - Tarif

Vorbeugender Brandschutz - Kaminfegerwesen
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Art. 22 Brandschutzgesetz · Tarif

1. Die Regierung erlässt einen Tarif über die Entschädigung der Kaminfegermeisterinnen und Kaminfegermeister.

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