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Art. 18 Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden (Brandschutzgesetz) - Aufgaben der Gebäudeversicherung

Vorbeugender Brandschutz - Kaminfegerwesen
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Art. 18 Brandschutzgesetz · Aufgaben der Gebäudeversicherung

1. Die Gebäudeversicherung teilt den Kanton in Kaminfegerregionen ein.

2. Sie erteilt Kaminfegermeisterinnen beziehungsweise Kaminfegermeistern die kantonale Konzession zur selbstständigen Berufsausübung in einer Kaminfegerregion.

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