840.100
CH-GR
Art. 18 Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden (Brandschutzgesetz) - Aufgaben der Gebäudeversicherung
Vorbeugender Brandschutz - Kaminfegerwesen
Art. 18 Brandschutzgesetz · Aufgaben der Gebäudeversicherung
1. Die Gebäudeversicherung teilt den Kanton in Kaminfegerregionen ein.
2. Sie erteilt Kaminfegermeisterinnen beziehungsweise Kaminfegermeistern die kantonale Konzession zur selbstständigen Berufsausübung in einer Kaminfegerregion.