840.100
CH-GR
Art. 11 Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden (Brandschutzgesetz) - Erhöhte Feuergefahr
Vorbeugender Brandschutz - Feuerpolizeiliche Bewilligung
Art. 11 Brandschutzgesetz · Erhöhte Feuergefahr
1. Die Gemeinden und die Regierung können bei ausserordentlicher Trockenheit oder Wasserknappheit Tätigkeiten verbieten, welche die Feuergefahr wesentlich erhöhen.