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Art. 2 Verordnung zum Gesetz über die Vergütung nicht versicherbarer Elementarschäden (VVE) - Verwaltungskommission

Organisation der Kasse
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Art. 2 VVE · Verwaltungskommission

1. Die Verwaltungskommission der Gebäudeversicherung Graubünden übt die Funktion der Verwaltungskommission der Kasse aus.

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