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Art. 14 Verordnung zum Gesetz über die Vergütung nicht versicherbarer Elementarschäden (VVE) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 14 VVE · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt mit der Teilrevision des Gesetzes über die Vergütung nicht versicherbarer Elementarschäden vom 15. Juni 2010 in Kraft.

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