820.410
BKIVOCIGOGCI
CH-GR
Art. 25 Verordnung über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zu Klimaschutz und Innovation in Graubünden (Bündner Klima- und Innovationsverordnung, BKIV) - 2. Anforderungen an die Beitragsgesuche
Neuartige Technologien und Prozesse sowie erneuerbare Rohstoffe - Verfahren
Art. 25 Bündner Klima- und Innovationsverordnung, BKIV · 2. Anforderungen an die Beitragsgesuche
1. Für die Beitragsgesuche können insbesondere technische und finanzielle Angaben zum Vorhaben verlangt werden sowie eine Abschätzung der ökologischen Auswirkungen nach ökobilanziellen Grundsätzen.
← Art. 24 Bündner Klima- und Innovationsverordnung, BKIV
Verordnung über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zu Klimaschutz und Innovation in Graubünden (Bündner Klima- und Innovationsverordnung, BKIV) - Richtwerte für Treibhausgasemissionsbudget und Absenkpfad
Art. 26 Bündner Klima- und Innovationsverordnung, BKIV →