Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
820.410 BKIVOCIGOGCI CH-GR

Art. 25 Verordnung über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zu Klimaschutz und Innovation in Graubünden (Bündner Klima- und Innovationsverordnung, BKIV) - 2. Anforderungen an die Beitragsgesuche

Neuartige Technologien und Prozesse sowie erneuerbare Rohstoffe - Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 25 Bündner Klima- und Innovationsverordnung, BKIV · 2. Anforderungen an die Beitragsgesuche

1. Für die Beitragsgesuche können insbesondere technische und finanzielle Angaben zum Vorhaben verlangt werden sowie eine Abschätzung der ökologischen Auswirkungen nach ökobilanziellen Grundsätzen.

← Art. 24 Bündner Klima- und Innovationsverordnung, BKIV Verordnung über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zu Klimaschutz und Innovation in Graubünden (Bündner Klima- und Innovationsverordnung, BKIV) - Richtwerte für Treibhausgasemissionsbudget und Absenkpfad Art. 26 Bündner Klima- und Innovationsverordnung, BKIV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →