Art. 52b Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV) - Ladeinfrastruktur bei bestehenden Mehrfamilienhäusern
Art. 52b BEV · Ladeinfrastruktur bei bestehenden Mehrfamilienhäusern
1. Beiträge gemäss Artikel 23c Absatz 1 des Gesetzes können ausgerichtet werden an die Erstellung von Basisladeinfrastruktur mit dem Ausbaustandard "C1 - Power to Garage" gemäss Merkblatt SIA 2060, Stand 2020, sofern ein Lastmanagement installiert wird und mindestens vier Parkfelder damit ausgerüstet werden.
2. Als Mehrfamilienhäuser gelten Gebäude der Gebäudekategorie I gemäss SIA-Norm 380/1, wobei für die Förderberechtigung mehr als 50 Prozent der Energiebezugsfläche des betreffenden Gebäudes dieser Nutzung entsprechen müssen.
3. Der Förderbeitrag wird pauschal pro ausgerüstetem Parkfeld bemessen, wobei nicht mehr als ein Parkfeld pro Wohneinheit im betreffenden Mehrfamilienhaus gefördert wird.
4. Pro Mehrfamilienhaus wird nur ein Förderbeitrag ausgerichtet.