820.210
BEVOGE
CH-GR
Art. 13 Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV) - Standardlösungskombinationen und Energienachweistool
Kantonale Massnahmen - Vorschriften - Deckung des Wärmebedarfs
Art. 13 BEV · Standardlösungskombinationen und Energienachweistool
1. Für die Gebäudekategorien I und II gilt die Anforderung gemäss Artikel 11 als erfüllt, wenn eine der Standardlösungskombinationen aus Gebäudehülle/Wärmeerzeugung gemäss Anhang 8 fachgerecht ausgeführt wird.
2. Die Anforderungen gemäss Artikel 11 gelten überdies als erfüllt, wenn die Massnahmen gemäss Nachweis mit dem Energienachweistool (ENteb-Tool "EN-101c" der EnFK) für einfache Bauten fachgerecht umgesetzt werden.