Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
820.210 BEVOGE CH-GR

Art. 13 Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV) - Standardlösungskombinationen und Energienachweistool

Kantonale Massnahmen - Vorschriften - Deckung des Wärmebedarfs
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Art. 13 BEV · Standardlösungskombinationen und Energienachweistool

1. Für die Gebäudekategorien I und II gilt die Anforderung gemäss Artikel 11 als erfüllt, wenn eine der Standardlösungskombinationen aus Gebäudehülle/Wärmeerzeugung gemäss Anhang 8 fachgerecht ausgeführt wird.

2. Die Anforderungen gemäss Artikel 11 gelten überdies als erfüllt, wenn die Massnahmen gemäss Nachweis mit dem Energienachweistool (ENteb-Tool "EN-101c" der EnFK) für einfache Bauten fachgerecht umgesetzt werden.

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