Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
820.210 BEVOGE CH-GR

Art. 1 Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 BEV · Zweck

1. Diese Verordnung legt die Massnahmen fest, welche getroffen werden, um die Zielsetzungen des kantonalen Energiegesetzes zu erreichen.

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