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820.200 BEGLGE CH-GR

Art. 9c Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG) - Gebäudeautomation bei Neubauten

Kantonale Massnahmen - Energetische Anforderungen
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Art. 9c BEG · Gebäudeautomation bei Neubauten

1. Neubauten ohne Wohnnutzung mit mehr als 5000 Quadratmeter Energiebezugsfläche sind mit Einrichtungen zur Gebäudeautomation auszurüsten.

2. Die Regierung legt die Einzelheiten und die Ausnahmen fest.

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