820.200
BEGLGE
CH-GR
Art. 9c Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG) - Gebäudeautomation bei Neubauten
Kantonale Massnahmen - Energetische Anforderungen
Art. 9c BEG · Gebäudeautomation bei Neubauten
1. Neubauten ohne Wohnnutzung mit mehr als 5000 Quadratmeter Energiebezugsfläche sind mit Einrichtungen zur Gebäudeautomation auszurüsten.
2. Die Regierung legt die Einzelheiten und die Ausnahmen fest.