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820.200 BEGLGE CH-GR

Art. 9 Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG) - Sparsame und effiziente Energienutzung

Kantonale Massnahmen - Energetische Anforderungen
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Art. 9 BEG · Sparsame und effiziente Energienutzung

1. Gebäude, Anlagen und damit zusammenhängende Ausstattungen und Ausrüstungen (haustechnische Anlagen) sind so zu planen, zu erstellen und zu unterhalten, dass die Energie sparsam, rationell und effizient genutzt wird.

2. ...

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