820.200
BEGLGE
CH-GR
Art. 9 Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG) - Sparsame und effiziente Energienutzung
Kantonale Massnahmen - Energetische Anforderungen
Art. 9 BEG · Sparsame und effiziente Energienutzung
1. Gebäude, Anlagen und damit zusammenhängende Ausstattungen und Ausrüstungen (haustechnische Anlagen) sind so zu planen, zu erstellen und zu unterhalten, dass die Energie sparsam, rationell und effizient genutzt wird.
2. ...