Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
820.200 BEGLGE CH-GR

Art. 23b Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG) - Photovoltaikanlagen zur Nutzung des Flächenpotenzials

Kantonale Massnahmen - Förderung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (47 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 23b BEG · Photovoltaikanlagen zur Nutzung des Flächenpotenzials

1. Der Kanton kann Beiträge an die Erstellung von Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung gewähren, sofern die installierte Leistung den Eigenverbrauch erheblich übersteigt.

← Art. 23a BEG Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG) - Geltungsbereich Art. 23c BEG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →