820.200
BEGLGE
CH-GR
Art. 23b Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG) - Photovoltaikanlagen zur Nutzung des Flächenpotenzials
Kantonale Massnahmen - Förderung
Art. 23b BEG · Photovoltaikanlagen zur Nutzung des Flächenpotenzials
1. Der Kanton kann Beiträge an die Erstellung von Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung gewähren, sofern die installierte Leistung den Eigenverbrauch erheblich übersteigt.