Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
820.150 KVUVPOCEIA CH-GR

Art. 1 Kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP) - Geltungsbereich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 KVUVP · Geltungsbereich

1. Die Verordnung regelt die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Kanton Graubünden.

2. Bei der UVP wird festgestellt, ob Anlagen, welche der UVP-Pflicht unterliegen, den Vorschriften des Bundes und des Kantons über den Schutz der Umwelt entsprechen. Dazu gehören insbesondere das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) und die Vorschriften, die den Natur- und Heimatschutz, den Landschaftsschutz, den Gewässerschutz, die Walderhaltung, die Jagd, die Fischerei und die Gentechnik betreffen.

Kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP) - Geltungsbereich Art. 2 KVUVP →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →