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Art. 39 Kantonale Umweltschutzverordnung (KUSV) - 2. Transportkostenausgleich

Schlussbestimmungen
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Art. 39 KUSV · 2. Transportkostenausgleich

1. Die Abwicklung der Transportkostenausgleiche für das Jahr 2015 richtet sich nach dem bisherigen Recht.

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