820.110
KUSVOCPAMB
CH-GR
Art. 35 Kantonale Umweltschutzverordnung (KUSV) - Errichtungsbewilligung für Deponien
Verfahren: Anhörung, Zustimmung, Bewilligungen
Art. 35 KUSV · Errichtungsbewilligung für Deponien
1. Gesuche um eine Errichtungsbewilligung für eine Deponie sind zusammen mit den erforderlichen Gesuchsunterlagen der Gemeinde einzureichen.
2. Das Verfahren für die Erteilung der Bewilligung richtet sich nach den Vorschriften für die Erteilung von gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen, welche im Zusammenhang mit einem Baugesuch stehen, gemäss der kantonalen Gewässerschutzverordnung.