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Art. 10 Kantonale Umweltschutzverordnung (KUSV) - Lärmsanierung 1. Strassen

Immissionsschutz - Lärm
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Art. 10 KUSV · Lärmsanierung 1. Strassen

1. Die Fachstelle erstellt und unterhält die Lärmbelastungskataster für die National- und Kantonsstrassen, die Gemeinden jene für die Gemeindestrassen.

2. Das Tiefbauamt erstellt unter Beizug der Fachstelle die Mehrjahrespläne zu Handen des Bundes und die Sanierungsprojekte für die National- und Kantonsstrassen für die öffentliche Auflage. Es ist zuständig für die Ausführung der Massnahmen.

3. Die Gemeinden melden dem Tiefbauamt ihre geplanten Sanierungsprojekte für die Aufnahme in den Mehrjahresplan. Sie legen die Sanierungsprojekte der Fachstelle zur Überprüfung vor. Für das Einholen der Beiträge des Bundes reichen die Gemeinden die geprüften Sanierungsprojekte dem Tiefbauamt ein.

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