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Art. 53 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG) - Rechtsmittelverfahren

Rechtspflege
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Art. 53 Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Rechtsmittelverfahren

1. Verfügungen der Fachstelle, die im Zusammenhang mit einer Baubewilligung stehen, können innert 30 Tagen mit Beschwerde an das Obergericht weitergezogen werden.

2. Andere Verfügungen der Fachstelle unterliegen der Verwaltungsbeschwerde gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz.

3. ...

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