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Art. 20 Verordnung über den Schadendienst (Schadendienstverordnung) - Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 20 Schadendienstverordnung · Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Dezember 1998 in Kraft.

2. Auf diesen Zeitpunkt werden die Verordnung über den Schadendienst vom 6. Juli 1987 sowie die Gebührenordnung über den Schadendienst vom 29. März 1993 aufgehoben.

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