815.350
CH-GR
Art. 9 Gebührenverordnung für den Umweltschutz - Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 9 Gebührenverordnung für den Umweltschutz · Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts
1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 1999 in Kraft.
2. Auf diesen Zeitpunkt wird die Gebührenordnung für den Gewässer- und Umweltschutz vom 3. Dezember 1991 aufgehoben.