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Art. 9 Gebührenverordnung für den Umweltschutz - Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 9 Gebührenverordnung für den Umweltschutz · Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 1999 in Kraft.

2. Auf diesen Zeitpunkt wird die Gebührenordnung für den Gewässer- und Umweltschutz vom 3. Dezember 1991 aufgehoben.

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