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Art. 7 Stromversorgungsgesetz des Kantons Graubünden (StromVG GR) - Regionale und überregionale Verteilnetze

Netzgebiete und Netzbetrieb
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Art. 7 StromVG GR · Regionale und überregionale Verteilnetze

1. Die Verantwortung für die Erstellung, den Betrieb und den Unterhalt regionaler und überregionaler Verteilnetze, welche der Belieferung von EVU dienen, liegt bei den Betreibern dieser Netze.

2. Diese Netzbetreiber informieren den Kanton über die räumliche Ausdehnung und die technische Auslegung ihrer Netzgebiete sowie über die Eigentumsverhältnisse an den Anlagen. Werden neue Gebiete erschlossen, hat die Information vor dem Bau der Anlagen zu erfolgen.

3. Die Netzgebiete werden vom Kanton mittels Verfügung bestätigt.

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