Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
812.100 STROMVGGRLAELGR CH-GR

Art. 17 Stromversorgungsgesetz des Kantons Graubünden (StromVG GR) - Verwaltungsrechtliche Sanktionen

Strafbestimmungen und Vollstreckung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17 StromVG GR · Verwaltungsrechtliche Sanktionen

1. Der Kanton kann zur Durchsetzung von Pflichten aus dem Bundesrecht und nach diesem Gesetz verwaltungsrechtliche Sanktionen, insbesondere die Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, anordnen.

← Art. 16 StromVG GR Stromversorgungsgesetz des Kantons Graubünden (StromVG GR) - Zweck und Geltungsbereich Art. 18 StromVG GR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →