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810.115 VWPSTOIIISP CH-GR

Art. 5 Verordnung über die Wasser- und Pumpwerksteuer (VWPSt) - Steuerpflicht

Pflichten des Konzessionärs
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Art. 5 VWPSt · Steuerpflicht

1. Die Steuerpflicht der Werkeigentümer richtet sich nach den Artikeln 33 bis 35 BWRG.

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