810.115
VWPSTOIIISP
CH-GR
Art. 4 Verordnung über die Wasser- und Pumpwerksteuer (VWPSt) - 2. Aufgaben
Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 VWPSt · 2. Aufgaben
1. Die WSK behandelt Einsprachen gegen Veranlagungsverfügungen sowie Entscheide um Reduktion der Wasser- und Pumpwerksteuer des Präsidenten oder der Präsidentin der WSK.
2. Sie entscheidet in Anwesenheit von fünf Mitgliedern mit einfacher Mehrheit.