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Art. 13 Verordnung über die Wasser- und Pumpwerksteuer (VWPSt) - Wasserkraftwerke

Steueransätze
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Art. 13 VWPSt · Wasserkraftwerke

1. ...

2. In den ersten sechs Betriebsjahren eines Werkes sind 80 Prozent des Wasserwerksteuer-Ansatzes zu entrichten. Für die Berechnungen während dieser Periode sind die von der Regierung genehmigten Projektunterlagen massgebend.

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