810.115
VWPSTOIIISP
CH-GR
Art. 13 Verordnung über die Wasser- und Pumpwerksteuer (VWPSt) - Wasserkraftwerke
Steueransätze
Art. 13 VWPSt · Wasserkraftwerke
1. ...
2. In den ersten sechs Betriebsjahren eines Werkes sind 80 Prozent des Wasserwerksteuer-Ansatzes zu entrichten. Für die Berechnungen während dieser Periode sind die von der Regierung genehmigten Projektunterlagen massgebend.