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810.115 VWPSTOIIISP CH-GR

Art. 10 Verordnung über die Wasser- und Pumpwerksteuer (VWPSt) - Grundlage

Ermittlung der Bruttoleistung
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Art. 10 VWPSt · Grundlage

1. Grundlage für die Bemessung der Wasserwerksteuer ist die eidgenössische Verordnung über die Berechnung des Wasserzinses (WZV).

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