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Art. 27 Verordnung zum Wasserrechtsgesetz des Kantons Graubünden (BWRV) - Projektgenehmigung

Nutzung der Wasserkraft - Verfahren
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Art. 27 BWRV · Projektgenehmigung

1. Den Konzessionsgemeinden ist vor dem Entscheid über die Projektgenehmigung die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme einzuräumen.

2. Die Regierung berücksichtigt diese Stellungnahmen bei ihrem Projektgenehmigungsentscheid.

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