810.110
BWRVOGDA
CH-GR
Art. 25 Verordnung zum Wasserrechtsgesetz des Kantons Graubünden (BWRV) - Konzessionsgenehmigungsgesuch
Nutzung der Wasserkraft - Verfahren
Art. 25 BWRV · Konzessionsgenehmigungsgesuch
1. Mit dem Konzessionsgenehmigungsgesuch sind in der Regel folgende Angaben einzureichen
a) Beschreibung der Anlagen und ihres Betriebes;
b) eine Übersichtskarte;
c) ein Situationsplan der wichtigsten Anlagen;
d) ein Längenprofil;
e) ein Baukostenvoranschlag, der Nachweis der entsprechenden Finanzierung sowie eine Kostenrechnung;
f) ein geologischer Gesamtbericht;
g) ein Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder, sofern angezeigt, anderweitige Angaben über die Umweltauswirkungen;
h) Angaben über die Verwendung und den Transport der elektrischen Energie.
2. Das zuständige Departement legt Art und Anzahl der einzureichenden Unterlagen im Einzelfall fest.