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Art. 57 Wasserrechtsgesetz des Kantons Graubünden (BWRG) - 4. Projektgenehmigungsverfahren a) Gesuch, Einreichung, Rechtsmittel

Nutzung der Wasserkraft - Verfahren
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Art. 57 BWRG · 4. Projektgenehmigungsverfahren a) Gesuch, Einreichung, Rechtsmittel

1. Für die Einreichung, die öffentliche Auflage und die Publikation des Projektgenehmigungsgesuches sowie bezüglich der Einsprachemöglichkeit gelten die Artikel 52 und 53 Absatz 1 bis 3 sinngemäss. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach Artikel 54.

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