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Art. 5 Gesetz über den Wasserbau im Kanton Graubünden (Wasserbaugesetz, KWBG) - Unterhaltskonzepte

Grundlagen
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Art. 5 Wasserbaugesetz, KWBG · Unterhaltskonzepte

1. Die Gemeinden können nach Vorgabe der Regierung zur Erstellung von Unterhaltskonzepten verpflichtet werden. Diese dienen den Gemeinden als Grundlage für die Ausführung des Unterhalts.

2. Die Unterhaltskonzepte legen insbesondere fest

a) die Ziele des Unterhalts;

b) die Zuständigkeiten für die Kontroll- und Unterhaltsarbeiten;

c) die räumliche und zeitliche Planung der Unterhaltsarbeiten;

d) den Mitteleinsatz.

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