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Art. 10 Gesetz über den Wasserbau im Kanton Graubünden (Wasserbaugesetz, KWBG) - Projektgenehmigungsverfahren

Projektierung und Bau
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Art. 10 Wasserbaugesetz, KWBG · Projektgenehmigungsverfahren

1. Wasserbauprojekte unterliegen einem speziellen Projektgenehmigungsverfahren. Zuständig ist die Regierung, die im gleichen Verfahren den Subventionsentscheid fällt.

2. Die Projektgenehmigung beinhaltet die Bewilligung zur Bauausführung des Auflageprojekts.

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