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Art. 11 Strassenverordnung des Kantons Graubünden (StrV) - Auflageprojekt

Projektierung, Bau und Unterhalt
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Art. 11 StrV · Auflageprojekt

1. Das Auflageprojekt besteht aus den Projektplänen, dem Technischen Bericht, dem Kostenvoranschlag sowie dem Landerwerbsplan und der Rechtserwerbstabelle.

2. Die Projektpläne und der Technische Bericht bestimmen die Art, den Umfang, die Lage und die bautechnische Gestaltung der Strasse einschliesslich aller übrigen Bauten und Anlagen und legen allfällige Baulinien fest.

3. Der Landerwerbsplan hält fest, welche Grundstücke von der Strasse beansprucht werden.

4. Die Rechtserwerbstabelle enthält das Verzeichnis der Betroffenen mit der Angabe der Rechte, die erworben werden sollen.

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