807.100
STRGLStra
CH-GR
Art. 22 Strassengesetz des Kantons Graubünden (StrG) - Einsprachen 1. Einsprachelegitimation
Projektierung und Bau
Art. 22 StrG · Einsprachen 1. Einsprachelegitimation
1. Zur Einsprache ist neben der betroffenen Gemeinde legitimiert, wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann oder wer nach Bundesrecht dazu legitimiert ist.