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803.600 EGZIVÖBLADCIAP CH-GR

Art. 1 Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EGzIVöB) - Gegenstand

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Art. 1 EGzIVöB · Gegenstand

1. Dieses Gesetz regelt die Einführung der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB) im Kanton Graubünden.

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